EU-Drohnenführerschein: A1/A3 und A2 einfach erklärt
Seit 2021 gilt in der EU ein einheitliches Drohnen-Regelwerk mit gestuften Kompetenznachweisen. Was A1/A3 und A2 bedeuten – und warum Auftraggeber danach fragen sollten.

Wer heute in Deutschland gewerblich eine Drohne steuert, braucht dafür einen EU-weit einheitlichen Kompetenznachweis – umgangssprachlich oft „Drohnenführerschein“ genannt. Für Auftraggeber ist das Thema aus einem einfachen Grund relevant: Wer Drohnenaufnahmen bucht, sollte wissen, welchen Nachweis der Pilot besitzen muss und wie man ihn prüft. Dieser Artikel erklärt die Stufen A1/A3 und A2 in verständlicher Sprache – ohne Behördendeutsch.
Vorab die Einordnung: Die Nachweise gehören zum EU-Drohnenregelwerk, das seit 2021 in allen Mitgliedstaaten gilt. Die verbindlichen Details veröffentlicht die EASA; in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt für Prüfungen und Registrierung zuständig. Dieser Ratgeber fasst den Stand allgemein zusammen und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Kein Ersatz für Rechtsberatung
Dieser Artikel fasst öffentlich zugängliche, allgemeine Informationen zusammen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Prüfen Sie den konkreten Einsatzort vor jedem Flug – verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden.
Warum der Nachweis auch Auftraggeber betrifft
Auf den ersten Blick ist der Kompetenznachweis allein Sache des Piloten. In der Praxis fällt ein fehlender oder abgelaufener Nachweis aber auf das Projekt zurück: Ein Flug ohne gültigen Nachweis ist nicht regelkonform – im Schadensfall kann das versicherungsrechtliche Folgen haben, und Aufnahmen aus einem nicht regelkonformen Flug sind für seriöse Kampagnen kaum verwendbar. Wer etwa professionelle Luftbilder für eine Vermarktung beauftragt, sollte deshalb kurz prüfen, ob der Anbieter seine Qualifikation offenlegt.
Seriöse Anbieter zeigen ihre Nachweise unaufgefordert oder auf Nachfrage – so wie wir es bei Groooss Air handhaben. Ausführliche Kriterien für die Auswahl finden Sie im Ratgeber Drohnenfotograf auswählen.
Das EU-Regelwerk in einer Minute
Das EU-Recht teilt Drohnenflüge nach Risiko in drei Kategorien ein: „offen“ (geringes Risiko, keine Genehmigung je Flug nötig), „speziell“ (erhöhtes Risiko, Betriebsgenehmigung erforderlich) und „zulassungspflichtig“ (z. B. Transport von Personen – für Foto- und Videoflüge irrelevant). Nahezu alle gewerblichen Foto- und Videoaufnahmen, wie wir sie durchführen, finden in der offenen Kategorie statt.
Innerhalb der offenen Kategorie gibt es wiederum drei Unterkategorien: A1 (Flug in der Nähe unbeteiligter Personen mit sehr leichten Drohnen), A2 (Flug in geringerem Abstand zu Personen mit mittelschweren Drohnen) und A3 (Flug weit entfernt von Personen). Welche Unterkategorie greift, hängt vom Gewicht bzw. der Klassenkennzeichnung der Drohne und der Situation vor Ort ab.
Der Kompetenznachweis A1/A3
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist die Grundqualifikation. Er wird über ein Online-Training mit anschließender Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt erworben und deckt die Unterkategorien A1 und A3 ab. Geprüft werden unter anderem Luftrecht, Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, Betriebsverfahren und Versicherungsfragen.
Für sehr leichte Drohnen wie unsere DJI Mini 4 Pro mit einem Startgewicht unter 250 g ist dieser Nachweis in Verbindung mit der Betreiberregistrierung die zentrale Qualifikation: Die Mini-Klasse darf in der Unterkategorie A1 betrieben werden, also auch in der Nähe einzelner unbeteiligter Personen – nicht jedoch über Menschenansammlungen. Genau diese Kombination aus geringem Gewicht und A1-Einstufung macht die Drohne für Aufnahmen in Ortslagen so praktikabel, etwa bei Drohnenvideos in bebauter Umgebung.
Das Fernpilotenzeugnis A2
Das Fernpilotenzeugnis A2 ist die nächsthöhere Stufe. Es setzt den A1/A3-Nachweis voraus und verlangt zusätzlich ein selbst dokumentiertes Praxistraining sowie eine weitere Theorieprüfung, unter anderem zu Meteorologie und Flugleistung. Es erlaubt den Betrieb schwererer Drohnen (Klasse C2) in geringerem Abstand zu unbeteiligten Personen.
Für Auftraggeber heißt das: Fliegt der Anbieter eine Drohne unter 250 g, ist A1/A3 die maßgebliche Qualifikation – A2 ist dann formal nicht erforderlich, dokumentiert aber zusätzliche Ausbildungstiefe. Wir verfügen über beide Nachweise, auch wenn unsere Mini 4 Pro nur den A1/A3-Nachweis voraussetzt: Das zusätzliche Wissen aus der A2-Ausbildung fließt in jede Flugplanung ein, etwa bei der Einschätzung von Wind und Wetter.
| Merkmal | Kompetenznachweis A1/A3 | Fernpilotenzeugnis A2 |
|---|---|---|
| Prüfung | Online-Training + Online-Prüfung (LBA) | zusätzliche Theorieprüfung + Praxistraining |
| Voraussetzung | Betreiberregistrierung | gültiger A1/A3-Nachweis |
| Typische Drohnen | leichte Drohnen, z. B. unter 250 g (A1) | schwerere Drohnen der Klasse C2 |
| Nähe zu Personen | A1: Überflug Unbeteiligter vermeiden | reduzierte Abstände zu Unbeteiligten |
| Menschenansammlungen | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Relevanz bei Groooss Air | maßgeblich (DJI Mini 4 Pro, unter 250 g) | vorhanden, erweitert die Ausbildung |
Betreiberregistrierung und Kennzeichnung
Neben dem Kompetenznachweis muss sich der Betreiber einer Drohne mit Kamera in Deutschland beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Die zugeteilte Betreibernummer (e-ID) ist sichtbar an der Drohne anzubringen und in deren System zu hinterlegen. Auch das ist ein Punkt, den Auftraggeber abfragen können – eine fehlende Registrierung ist ein deutliches Warnsignal.
Die Registrierung ist unabhängig vom Gewicht der Drohne erforderlich, sobald eine Kamera an Bord ist. Sie ist zugleich Anknüpfungspunkt für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung – mehr dazu im Ratgeber Drohnenversicherung: Pflicht und Deckung.
Was der Führerschein nicht abdeckt
Ein gültiger Kompetenznachweis bedeutet nicht, dass überall geflogen werden darf. Kontrollzonen um Flughäfen, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen und das Grundstücksrecht bleiben eigenständige Themen, die für jeden Einsatzort einzeln zu prüfen sind. Einen Überblick gibt unser Ratgeber Wann benötigen Drohnenaufnahmen eine Genehmigung?, Details zu Flughafennähe der Artikel Drohnenflug in der Nähe von Flughäfen.
Ebenfalls nicht abgedeckt: Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Auch ein perfekt qualifizierter Pilot muss bei erkennbaren Personen im Bild die Regeln der DSGVO beachten – dazu unser Artikel Datenschutz bei Drohnenaufnahmen.
Gültigkeit und Auffrischung
Die EU-Kompetenznachweise sind zeitlich befristet und müssen regelmäßig erneuert werden – nach aktuellem Stand alle fünf Jahre. Für Auftraggeber lohnt deshalb ein Blick auf das Ausstellungs- bzw. Ablaufdatum des vorgezeigten Nachweises, nicht nur auf dessen Existenz.
Da sich das Regelwerk weiterentwickelt – etwa bei Drohnenklassen und Übergangsfristen –, gehört es zur Professionalität eines Anbieters, Änderungen aktiv zu verfolgen. Wir halten unsere Qualifikationen aktuell und prüfen vor jedem Projekt, welche Regeln am konkreten Einsatzort gelten.
Was das für Ihr Projekt konkret bedeutet
Für die allermeisten Aufträge – Immobilienfotos, Imagefilme, Baudokumentation oder Eventbegleitung – reicht die Kombination aus A1/A3-Nachweis, Betreiberregistrierung, Versicherung und sorgfältiger Standortprüfung vollständig aus. Der „Führerschein“ ist damit kein Hindernis für Ihr Projekt, sondern schlicht ein Qualitätsmerkmal, das Sie kurz verifizieren sollten.
Unser Ablauf: Bei Anfrage nennen wir Qualifikation, Registrierung und Versicherungsdeckung transparent im Angebot. So haben Sie alle Nachweise dokumentiert, bevor der erste Flug stattfindet – ohne selbst ins Regelwerk einsteigen zu müssen.
Diese Nachweise sollten Sie sich als Auftraggeber zeigen lassen
- Gültiger EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Ablaufdatum prüfen)
- Bei schwereren Drohnen: Fernpilotenzeugnis A2
- Betreiberregistrierung (e-ID) beim Luftfahrt-Bundesamt
- Nachweis der Drohnen-Haftpflichtversicherung
- Aussage zur Standortprüfung (Kontrollzonen, Schutzgebiete) im Angebot
Häufige Fragen
Nein. Die Nachweispflicht trifft den Piloten bzw. Betreiber der Drohne. Als Auftraggeber sollten Sie sich die Nachweise lediglich zeigen lassen.
Fragen zu Ihrem konkreten Projekt? Wir beraten Sie unverbindlich und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot.