Recht und Sicherheit

Drohnenversicherung: Pflicht, Deckung und worauf Auftraggeber achten

In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für jeden Drohnenflug gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig vom Gewicht der Drohne. Was Auftraggeber darüber wissen sollten.

Von Yaroslav Gross · Groooss AirVeröffentlicht am 12. Januar 2026 · aktualisiert am 17. Juli 20264 Min. Lesezeit
Luftaufnahme eines Wohngebiets in Bayern (Symbolbild)

Die kurze Antwort zuerst: Ja, eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jeden Drohnenflug gesetzlich vorgeschrieben – vom ersten Gramm Startgewicht an, unabhängig davon, ob privat oder gewerblich geflogen wird. Anders als beim Kompetenznachweis gibt es hier keine Ausnahme für leichte Drohnen: Auch eine Drohne unter 250 g wie unsere DJI Mini 4 Pro darf ohne Versicherungsschutz nicht starten.

Für Auftraggeber ist das Thema wichtiger, als es zunächst wirkt: Kommt es während eines Auftrags zu einem Schaden – etwa an einem geparkten Auto, einer Fassade oder im schlimmsten Fall an einer Person –, entscheidet der Versicherungsschutz des Piloten darüber, wer am Ende haftet. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage in Grundzügen, ordnet übliche Deckungssummen ein und zeigt, wie Sie den Nachweis vor der Buchung prüfen. Er ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall.

Kein Ersatz für Rechtsberatung

Dieser Artikel fasst öffentlich zugängliche, allgemeine Informationen zusammen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Prüfen Sie den konkreten Einsatzort vor jedem Flug – verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden.

Warum die Versicherung Pflicht ist

Die Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge – und dazu zählen rechtlich auch Drohnen – ergibt sich aus dem deutschen Luftverkehrsrecht. Der Halter eines Luftfahrzeugs haftet für Schäden, die beim Betrieb entstehen, verschuldensunabhängig: Es kommt also nicht darauf an, ob der Pilot einen Fehler gemacht hat. Genau deshalb schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vor, die solche Schäden abdeckt.

Wichtig für die Einordnung: Diese Halterhaftpflicht ist von der privaten Haftpflichtversicherung zu unterscheiden. Viele Privathaftpflicht-Policen schließen Drohnen aus oder decken nur rein private Flüge mit sehr leichten Geräten – für gewerbliche Aufnahmen ist eine gewerblich gültige Drohnen-Haftpflicht erforderlich.

Was eine Drohnen-Haftpflicht abdeckt – und was nicht

Die Pflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die Dritten durch den Betrieb der Drohne entstehen: die beschädigte Photovoltaikanlage, das zerkratzte Fahrzeug, die verletzte Person. Nicht abgedeckt ist dagegen üblicherweise der Schaden an der Drohne selbst – dafür gibt es separate Kaskoversicherungen, die aber allein Sache des Anbieters sind.

Ebenfalls nicht Gegenstand der Haftpflicht sind Rechtsverstöße wie Flüge ohne Genehmigung in einer Kontrollzone oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Verstößt ein Pilot bewusst gegen Auflagen, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder Regress nehmen. Seriöse Flugvorbereitung – wie in unserem Ratgeber Wann benötigen Drohnenaufnahmen eine Genehmigung? beschrieben – ist deshalb auch aus Versicherungssicht essenziell.

Übliche Deckungssummen im Überblick

Gesetzliche Mindestdeckungen für Luftfahrzeuge orientieren sich an internationalen Rechnungseinheiten und liegen für kleine Drohnen umgerechnet bei rund einer Million Euro. In der Praxis haben sich am Markt höhere Deckungssummen etabliert, weil Personenschäden die Mindestdeckung schnell übersteigen können.

Die folgende Übersicht ordnet typische Deckungsstufen ein – sie ersetzt kein Angebot eines Versicherers, hilft aber bei der Einschätzung, ob der Schutz eines Anbieters angemessen ist:

Typische Deckungssummen von Drohnen-Haftpflichtversicherungen (Orientierungswerte)
DeckungssummeEinordnungTypischer Einsatz
ca. 1 Mio. €gesetzliches Minimumeinfache private Flüge
3–5 Mio. €marktüblich für Profisgewerbliche Foto- und Videoflüge
10 Mio. € und mehrerhöhte AnforderungenGroßprojekte, besondere Auflagen einzelner Auftraggeber

Gewerbliche Flüge brauchen gewerblichen Schutz

Ein häufiger und teurer Irrtum: eine private Drohnenversicherung für bezahlte Aufträge zu nutzen. Viele private Policen schließen gewerbliche Flüge ausdrücklich aus – im Schadensfall stünde der Auftraggeber dann einem unversicherten Piloten gegenüber. Fragen Sie deshalb nicht nur, ob eine Versicherung besteht, sondern ob sie gewerbliche Flüge abdeckt.

Bei Groooss Air sind alle Flüge über eine gewerblich gültige Drohnen-Haftpflicht mit einer Deckung bis 5 Mio. € abgesichert. Den Nachweis legen wir auf Wunsch jedem Angebot bei – etwa bei Luftbildaufnahmen für Immobilien oder der Begleitung von Events und Hochzeiten, wo viele Locations den Nachweis ohnehin sehen möchten.

So prüfen Sie den Versicherungsnachweis als Auftraggeber

Der Versicherungsnachweis ist ein einfaches Dokument des Versicherers, das den Versicherungsnehmer, den Geltungsbereich (privat/gewerblich) und die Deckungssumme nennt. Drei Dinge sollten Sie abgleichen: Läuft die Police auf den Anbieter, der für Sie fliegt? Deckt sie gewerbliche Flüge ab? Und ist sie aktuell gültig?

Verweigert ein Anbieter den Nachweis oder weicht er aus, ist das ein klares Ausschlusskriterium – unabhängig vom Preis. Weitere Kriterien für eine gute Auswahl haben wir im Ratgeber Drohnenfotograf auswählen zusammengestellt; wie sich Versicherung und andere Faktoren im Preis niederschlagen, zeigt der Artikel Was kosten Drohnenaufnahmen?.

Wenn Locations oder Behörden den Nachweis verlangen

Immer häufiger verlangen Veranstaltungsorte, Hotels, Bauherren oder Kommunen den Versicherungsnachweis, bevor sie einem Drohnenflug auf ihrem Gelände zustimmen. Das ist ein gutes Zeichen: Es zeigt, dass die Location professionell mit dem Thema umgeht. Für Auftraggeber bedeutet es lediglich, den Nachweis des Piloten rechtzeitig weiterzuleiten.

Wir liefern den Nachweis in solchen Fällen direkt an die anfordernde Stelle und klären parallel die übrigen Rahmenbedingungen des Standorts – von der Zustimmung des Grundstückseigentümers bis zu möglichen Kontrollzonen in Flughafennähe. So bleibt der organisatorische Aufwand bei Ihnen minimal.

Haften Auftraggeber selbst für Schäden?

Grundsätzlich haftet der Halter bzw. Betreiber der Drohne – also der Dienstleister. Auftraggeber geraten praktisch nur dann in eine unangenehme Lage, wenn sie wissentlich einen unversicherten oder unqualifizierten Anbieter beauftragen oder auf einem Gelände Flüge veranlassen, für die keine Zustimmung vorliegt. Beides lässt sich mit wenigen Minuten Prüfaufwand vermeiden.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich Versicherung und Kompetenznachweis einmal kurz zeigen und dokumentieren Sie beides in Ihren Projektunterlagen. Damit ist das Thema für Sie in aller Regel vollständig erledigt.

Ein letzter Praxishinweis: Bewahren Sie den Versicherungsnachweis zusammen mit dem Angebot und der Rechnung auf. Sollte Jahre später eine Frage zu einem Termin auftauchen – etwa von einer Hausverwaltung oder einem Nachbarn –, können Sie die ordnungsgemäße Durchführung mit zwei Dokumenten belegen, ohne den Anbieter erneut kontaktieren zu müssen. Dieser kleine Aufwand von einer Minute erspart im Zweifel lange Diskussionen.

Versicherungs-Check vor der Buchung

  • Besteht eine Drohnen-Haftpflichtversicherung? (Nachweis anfordern)
  • Deckt die Police ausdrücklich gewerbliche Flüge ab?
  • Ist die Deckungssumme angemessen (marktüblich 3–5 Mio. €)?
  • Läuft die Police auf den Anbieter, der tatsächlich fliegt?
  • Nachweis für Location/Behörde rechtzeitig weiterleiten, falls verlangt

Häufige Fragen

Ja. Die Haftpflicht-Versicherungspflicht gilt in Deutschland unabhängig vom Gewicht der Drohne – auch für sehr leichte Modelle wie die DJI Mini 4 Pro.

Fragen zu Ihrem konkreten Projekt? Wir beraten Sie unverbindlich und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot.