Wann benötigen Drohnenaufnahmen eine Genehmigung?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht – die Genehmigungslage hängt vom konkreten Ort ab und muss vor jedem Flug geprüft werden.

„Brauche ich für meine Drohnenaufnahmen eine Genehmigung?“ ist eine der ersten Fragen, die uns Auftraggeber stellen – und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. Es gibt keine pauschale Regel, die für jeden Ort in Bayern gleichermaßen gilt. Dieser Artikel ordnet die wichtigsten Faktoren ein, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung.
Kurz zusammengefasst: Für die meisten Aufnahmen über eigenem oder freigegebenem Grund im offenen Gelände ist keine gesonderte behördliche Genehmigung nötig. Sobald Kontrollzonen, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen oder besondere örtliche Vorschriften betroffen sind, wird eine Prüfung – teils mit Genehmigung – notwendig. Die folgenden Abschnitte ordnen die wichtigsten Themenfelder ein, ohne Anspruch auf eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls.
Kein Ersatz für Rechtsberatung
Dieser Artikel fasst öffentlich zugängliche, allgemeine Informationen zusammen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Prüfen Sie den konkreten Einsatzort vor jedem Flug – verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden.
Die EU-weite Grundlage
Seit 2021 gilt in der gesamten EU ein einheitliches Regelwerk für Drohnenbetrieb, das Kategorien nach Risiko unterscheidet (offen, speziell, zulassungspflichtig) und Kompetenznachweise für Piloten vorschreibt. Die verbindlichen, aktuellen Regelungen veröffentlicht die [EASA](https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones); für Deutschland ergänzt das [Luftfahrt-Bundesamt](https://www.lba.de/) nationale Zuständigkeiten und Verfahren. Da sich Details im Regelwerk ändern können, verzichten wir hier bewusst auf veraltete Gewichtsgrenzen oder Detailregelungen und verweisen stattdessen auf diese offiziellen Quellen.
Für gewerbliche Auftraggeber ist vor allem relevant, dass der beauftragte Pilot über einen gültigen Kompetenznachweis verfügt und die Drohne entsprechend ihrer Kategorie betrieben wird. Mehr dazu in unserem Artikel EU-Kompetenznachweis A1/A3 & A2 erklärt.
Kontrollzonen um Flughäfen
Rund um Flughäfen und größere Landeplätze gelten Kontrollzonen, in denen Drohnenflüge meist eine gesonderte Freigabe benötigen – unabhängig von der Kategorie des Fluges. Das betrifft in Bayern unter anderem Teile von München und Nürnberg. Mehr Details in unserem Artikel Drohnenflug in der Nähe von Flughäfen.
Die Größe und Form dieser Kontrollzonen unterscheidet sich von Flughafen zu Flughafen und ist nicht immer symmetrisch um den Flughafen herum – ein Standort, der auf den ersten Blick weit genug entfernt wirkt, kann trotzdem innerhalb der Zone liegen. Deshalb prüfen wir jeden Standort einzeln, statt uns auf grobe Faustregeln zur Entfernung zu verlassen.
Naturschutzgebiete und örtliche Einschränkungen
Viele Naturschutzgebiete untersagen Drohnenflüge grundsätzlich oder machen sie von einer Ausnahmegenehmigung abhängig. Das gilt unabhängig von der EU-weiten Risikokategorie und wird über die jeweilige Schutzgebietsverordnung geregelt. Details in unserem Artikel Drohnenflüge in Naturschutzgebieten.
Auch außerhalb formal ausgewiesener Schutzgebiete kann es örtliche Einschränkungen geben, etwa durch kommunale Verordnungen oder die Hausordnung einer Location. Eine pauschale Aussage wie „Fliegen ist hier immer erlaubt“ lässt sich seriös nicht treffen, ohne den konkreten Standort geprüft zu haben.
Grundstücksrecht und Zustimmung Dritter
Unabhängig von der luftrechtlichen Lage braucht ein Flug über fremdem Grund in der Regel die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Das betrifft etwa Veranstaltungsorte, Hotelgelände oder private Locations bei Hochzeiten. Diese Zustimmung ist von der luftrechtlichen Genehmigungslage zu unterscheiden – beide Aspekte müssen unabhängig voneinander geklärt sein, bevor ein Flug stattfindet.
Menschenansammlungen
Flüge über größeren Menschenansammlungen unterliegen nach EU-Recht besonderen Auflagen und sind je nach Drohnenklasse und Situation eingeschränkt oder genehmigungspflichtig. Das betrifft insbesondere Events – siehe unseren Artikel Drohnenaufnahmen bei Veranstaltungen und Events.
Persönlichkeitsrechte und Datenschutz
Neben dem eigentlichen Luftrecht spielt bei fast jeder Aufnahme mit möglichen Personen im Bild auch der Datenschutz eine Rolle. Erkennbare Personen oder fremde Grundstücke sollten nach Möglichkeit vermieden oder nur mit Einverständnis aufgenommen werden – Details dazu in unserem Artikel Datenschutz bei Drohnenaufnahmen.
Was wir für Sie prüfen
Für jedes Projekt prüfen wir vorab, ob der konkrete Standort in einer Kontrollzone, einem Schutzgebiet oder einer anderen besonders geregelten Zone liegt, und holen bei Bedarf die erforderlichen Aufstiegserlaubnisse ein. Eine allgemeine Zusicherung wie „bei uns ist überall alles erlaubt“ können wir seriös nicht geben – jede Anfrage wird für den jeweiligen Ort einzeln bewertet.
Bei Unsicherheiten empfehlen wir zusätzlich, im Zweifel direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen, insbesondere bei Standorten, die nicht eindeutig einzuordnen sind. Das schafft Klarheit, bevor Zeit und Ressourcen in die Planung eines Termins investiert werden.
Wie viel Vorlaufzeit Genehmigungsverfahren brauchen
Während viele Standorte ohne gesonderte Genehmigung beflogen werden können, kann eine tatsächlich nötige Freigabe – etwa in einer Kontrollzone oder einem Schutzgebiet – je nach zuständiger Stelle einige Tage bis mehrere Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Wer einen Termin mit festem Datum plant, etwa für ein Event oder eine Kampagne mit Veröffentlichungstermin, sollte diese Vorlaufzeit von Anfang an einkalkulieren.
Aus diesem Grund fragen wir bei Projekten mit potenziell genehmigungspflichtigem Standort möglichst frühzeitig an, statt die Prüfung erst kurz vor dem gewünschten Termin anzustoßen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass alle nötigen Freigaben rechtzeitig vorliegen.
Privatgrundstück versus öffentlicher Raum
Ein weiterer Unterschied, der bei der Einschätzung der Genehmigungslage relevant ist, betrifft die Frage, ob der Flug ausschließlich über privatem, dem Auftraggeber gehörendem Grund stattfindet oder auch öffentlichen Raum wie Straßen, Gehwege oder öffentliche Grünflächen überquert. Über öffentlichem Raum gelten teils andere Anforderungen als über rein privatem Gelände, was in die Standortprüfung mit einfließt.
Auch die Frage, ob während des Fluges Dritte – etwa Nachbarn, Passanten oder andere Grundstückseigentümer – betroffen sein könnten, wird bei der Vorabprüfung berücksichtigt, unabhängig davon, ob eine luftrechtliche Genehmigung im engeren Sinn erforderlich ist oder nicht.
Verantwortung bei mehreren Beteiligten
Bei Projekten mit mehreren Beteiligten – etwa einem Bauträger, einer Bauleitung und einem Architekturbüro – stellt sich mitunter die Frage, wer für die Einholung notwendiger Genehmigungen verantwortlich ist. Grundsätzlich liegt diese Verantwortung beim ausführenden Drohnenbetrieb, der über die entsprechenden Kompetenznachweise verfügt. Für Auftraggeber empfiehlt es sich dennoch, sich die vorliegenden Nachweise und Prüfungen transparent bestätigen zu lassen, statt sich allein auf mündliche Zusagen zu verlassen.
Diese Transparenz ist besonders bei größeren, öffentlichkeitswirksamen Projekten relevant, bei denen im Nachhinein Fragen zur Rechtmäßigkeit eines Fluges aufkommen könnten – eine klare Dokumentation der geprüften Rahmenbedingungen schützt in diesem Fall alle Beteiligten.
Fragen, die wir vor jedem Flug klären
- Liegt der Standort in einer Kontrollzone oder Flughafennähe?
- Liegt der Standort in einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet?
- Liegt eine Zustimmung des Grundstückseigentümers vor?
- Werden bei der Aufnahme größere Menschenansammlungen betroffen sein?
- Gibt es besondere örtliche oder saisonale Einschränkungen (z. B. Brutzeiten)?
Häufige Fragen
In den meisten Fällen nicht, sofern der Standort nicht in einer Kontrollzone oder einem Schutzgebiet liegt. Eine kurze Prüfung des Standorts empfiehlt sich dennoch.
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