Recht und Sicherheit
Nutzungsrechte an Drohnenaufnahmen verstehen
Der Fotograf bleibt Urheber – Auftraggeber erhalten vertraglich geregelte Nutzungsrechte.
Das Wichtigste in Kürze
- Standard: Nutzungsrechte für Website, Social Media, Print
- Erweiterte Lizenzen für Werbekampagnen Dritter separat regelbar
- Rechte sollten vor Auftragsstart klar vereinbart sein
- Wir klären den Umfang der Nutzungsrechte im Angebot transparent
Fragen zu Ihrem konkreten Projekt? Wir beraten Sie unverbindlich.