Recht und Sicherheit

Nutzungsrechte an Drohnenaufnahmen verstehen

Der Fotograf bleibt Urheber – Auftraggeber erhalten vertraglich geregelte Nutzungsrechte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Standard: Nutzungsrechte für Website, Social Media, Print
  • Erweiterte Lizenzen für Werbekampagnen Dritter separat regelbar
  • Rechte sollten vor Auftragsstart klar vereinbart sein
  • Wir klären den Umfang der Nutzungsrechte im Angebot transparent

Fragen zu Ihrem konkreten Projekt? Wir beraten Sie unverbindlich.